Aus China importieren
China stellt den größten Teil der weltweiten LED-Beleuchtung her: Strahler, Panels, Streifen, Straßenleuchten, Innen- und Außenleuchten. Der Bezug an der Quelle lohnt sich sehr, doch Beleuchtung hat ihre Besonderheiten: Sie braucht die CE-, RoHS- und ErP-Kennzeichnung (Ökodesign und Energieeffizienz), mitunter ein Energielabel, und ihr Treiber oder Netzteil ist der Punkt, der am häufigsten ausfällt. Hier erklären wir, wie sie transportiert wird, welche Steuern und Zertifizierungen anfallen und welche kritischen Punkte dafür sorgen, dass Ihre Beleuchtung verkaufsfertig ankommt.
LED-Beleuchtung ist leicht, kann aber Volumen brauchen (Leuchten, Panels, Geräte), deshalb bestimmt meist das Volumen (CBM) den Preis. Der übliche Weg ist die Seefracht: der volle Container (FCL) für große Bestellungen oder die Sammelladung (LCL) für kleinere Mengen, mit geteiltem Container. Streifen und Leuchtmittel sind sehr kompakt und nutzen den Platz gut.
Die Luftfracht bleibt Mustern oder dringenden Nachlieferungen vorbehalten; für Volumen lohnt sie sich nicht. Achten Sie auf die stoßsichere Verpackung: LEDs, Diffusoren und Treiber sind empfindlich und reisen wochenlang über See. Enthält das Produkt eine Zelle oder Batterie (manche Solar- oder Notleuchten), sagen Sie uns Bescheid, denn das ändert das Transportregime.
Leuchten und Beleuchtungskörper werden unter HS 9405 eingereiht (Lampen und ihre Teile); LED-Leuchtmittel und -Röhren unter Kapitel 85 (8539). Der Einfuhrzoll in die EU ist meist niedrig bis moderat, hängt aber von der genauen Position ab: Lassen Sie sie von Ihrem Zollagenten bestätigen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist abziehbar, wenn Sie als Unternehmen mit Ihrer EORI importieren und die Zollanmeldung auf Ihren Namen lautet.
Für den Verkauf in der EU verlangt Beleuchtung die CE-Kennzeichnung (elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit), die Einhaltung von RoHS (Beschränkung von Stoffen) und die ErP-Ökodesign-Richtlinie (Energieeffizienz und Leistungsanforderungen). Viele Lampen brauchen zudem ein Energielabel und einen Produkteintrag in der EPREL-Datenbank. Das sind keine „Zollpapiere“, aber ohne sie darf das Produkt nicht verkauft werden.
Beleuchtung braucht CE, RoHS-Konformität und die ErP-Ökodesign-Richtlinie. Verlangen Sie vom Hersteller die Konformitätserklärung und die Prüfberichte; ohne ErP kann die Lampe rechtswidrig sein, auch wenn sie leuchtet.
Viele Lampen tragen ein EU-Energielabel und müssen in der EPREL-Datenbank registriert sein. Bestätigen Sie mit dem Lieferanten die tatsächliche Energieklasse und dass das Label zum Produkt passt.
Der Treiber oder das Netzteil fällt am häufigsten aus und legt die Spannung fest: Er muss für europäische 230 V / 50 Hz ausgelegt sein. Ein billiger Treiber verkürzt die Lebensdauer der LED; verlangen Sie ein hochwertiges, netzkompatibles Bauteil.
Es gab Antidumpingzölle auf chinesische Kompaktleuchtstofflampen (heute ausgelaufen). Aktuelle LED-Produkte tragen sie meist nicht, aber wie immer bestimmt die genaue Position: vor dem Kauf bestätigen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Für den Transport von Beleuchtung ist die übliche Wahl die Seefracht (FCL oder Sammelladung). Wir übernehmen auch die Zollabfertigung und die Bestätigung der Zollposition. Fragen? Sagen Sie es uns, wir beraten Sie.
Hinweis: Zölle, Schwellenwerte und Vorschriften (CE, RoHS, ErP, Energielabel, EPREL, Antidumping) können sich ändern und hängen vom genauen Leuchtentyp und vom Zielland ab. Dieser Leitfaden beschreibt die allgemeine Lage zum Zeitpunkt der Erstellung; lassen Sie sie vor der Entscheidung von Ihrem Zollagenten bestätigen.
Schreiben Sie uns mit den Angaben, die Sie haben — was fehlt, fragen wir nach. Nur die E-Mail-Adresse ist zwingend erforderlich.
Wenn Sie möchten, schreiben Sie uns direkt per E-Mail mit vier Angaben —was Sie transportieren, wie viel, von wo und wohin— und wir erstellen Ihnen so schnell wie möglich ein Angebot. info [at] easychinashipping.com