Aus China importieren
China fertigt Industriemaschinen jeder Art — Fertigungslinien, Pressen, Drehmaschinen, Verpackungsmaschinen, Baumaschinen — zu Preisen, die schwer zu schlagen sind. Doch eine Maschine hat Besonderheiten, die Sie vor der Unterschrift beherrschen sollten: Sie ist schwer und sperrig (passt manchmal nicht in einen Standardcontainer), enthält oft Öle, Flüssigkeiten oder Batterien und braucht für Verkauf und Betrieb in der EU eine CE-Kennzeichnung samt Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie. Hier erfahren Sie, wie sie transportiert wird, was beim Zoll passiert und welche Punkte kritisch sind, damit sie betriebsbereit ankommt.
Eine Maschine reist fast immer per See im Komplettcontainer (FCL): Wegen Gewicht und Volumen lohnt sich Luftfracht selten (nur für dringende Ersatz- oder kritische Teile). Passt die Maschine in einen Standardcontainer (20’ oder 40’), ist das der einfachste Fall. Übersteigt sie Höhe, Breite oder Länge des Containers, kommt Spezialausrüstung zum Einsatz: Flat Rack (Plattform ohne Wände und Dach) oder Open Top (ohne Dach, Kranverladung), und für wirklich riesige Teile Breakbulk (Stückgut im Schiffsraum).
Übermaßige Ladung (out of gauge) muss frühzeitig geplant werden: exakte Maße und Gewicht, Ladungssicherung, Genehmigungen und Kran an beiden Enden. Die Verpackung ist entscheidend: verstärkter Holzsockel oder -verschlag, Korrosionsschutz für die Seereise und ISPM-15 auf allem Holz. Achtung, wenn die Maschine Öle, Kühlmittel oder Batterien enthält: Sie muss eventuell entleert oder deklariert werden, und manche Bauteile gelten als Gefahrgut.
Maschinen fallen überwiegend unter Kapitel 84 des Zolltarifs (mechanische Maschinen und Apparate; Elektromotoren und einige Geräte gehören zu 85). Der Zollsatz bei der Einfuhr in die EU ist bei vielen Investitionsgütern oft niedrig oder null (grob 0 %–2,7 % je nach Maschine), doch die genaue Tarifposition ist entscheidend: Bestätigen Sie sie mit Ihrem Zollagenten. Die Einfuhrumsatzsteuer ist erstattungsfähig, wenn Sie als Unternehmen mit Ihrer EORI importieren und die Anmeldung auf Ihren Namen läuft.
Der Punkt, der überrascht, ist nicht der Zoll, sondern die Konformität. Um eine Maschine in der EU in Betrieb zu nehmen, brauchen Sie die CE-Kennzeichnung und die unterschriebene EG-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG), dazu die Betriebsanleitung in der Landessprache des Einsatzlandes und je nach Maschine die technischen Unterlagen. Der Zoll fragt vielleicht nicht danach, aber ohne sie dürfen Sie die Maschine weder verkaufen noch nutzen: Fordern Sie das vom Hersteller vertraglich ein.
Das ist das Wichtigste. Die Maschine muss die CE-Kennzeichnung tragen und mit einer unterschriebenen EG-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) kommen. Ohne dieses Dokument dürfen Sie sie in der EU nicht in Betrieb nehmen. Vereinbaren Sie es vertraglich vor der Zahlung.
Die Betriebsanleitung muss in der Amtssprache des Einsatzlandes vorliegen. Eine Anleitung nur auf Englisch oder Chinesisch erfüllt das nicht. Fordern Sie eine echte Übersetzung vom Hersteller und prüfen Sie sie: gesetzliche Pflicht, kein Extra.
Passt die Maschine nicht in einen Standardcontainer, müssen Sie Flat Rack, Open Top oder Breakbulk mit exakten Maßen und Gewicht einplanen. Das beeinflusst Kosten, Kran und Genehmigungen für den Landtransport am Zielort. Schicken Sie uns die Maße so früh wie möglich.
Viele Maschinen kommen mit Ölen, Kühlmittel oder Batterien an. Einige Bauteile sind Gefahrgut, und Tanks müssen eventuell entleert oder deklariert werden. Sagen Sie uns Bescheid, damit wir die richtigen Papiere vorbereiten.
Maschinen reisen fast immer per Seefracht (FCL, bei Übermaß mit Spezialausrüstung), und wir übernehmen auch die Zollabfertigung. Schicken Sie uns Maße und Gewicht, und wir empfehlen den besten Transportweg.
Hinweis: Zollsätze, Schwellen und Vorschriften (CE-Kennzeichnung, Maschinenrichtlinie, Gefahrgutanforderungen) können sich ändern und hängen vom genauen Maschinentyp und vom Zielland ab. Dieser Leitfaden beschreibt die allgemeine Lage zum Redaktionszeitpunkt; bestätigen Sie sie vor einer Entscheidung mit Ihrem Zollagenten und dem Hersteller.
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