Aus China importieren
China ist der weltgrößte Fahrradhersteller und das Epizentrum des E-Bikes, der Einkauf ab Werk ist also verlockend. Doch ein Punkt schlägt alle anderen: die EU erhebt hohe, langjährige Antidumpingzölle auf chinesische Fahrräder, die die Einfuhrkosten vervielfachen können. Zudem trägt das E-Bike eine Lithiumbatterie (Gefahrgut) und alles Elektrische braucht die CE-Kennzeichnung. Vor dem Kauf ist das Erste, die Zollsituation Ihrer genauen Position zu klären – hier lesen Sie, wie.
Das Fahrrad ist auch teilzerlegt voluminös, und die Kosten richten sich nach dem Volumen (CBM). Der übliche Weg ist die Seefracht: ein Vollcontainer (FCL) für große Händler- oder Distributorbestellungen oder Sammelgut (LCL) für kleine Mengen. Fahrräder werden im Karton teilzerlegt versandt (Rad, Lenker, Pedale), was den Container besser nutzt.
Luftfracht lohnt sich wegen Volumen und Gewicht fast nie, außer für eilige Muster. Heikel ist das E-Bike: seine Lithiumbatterie macht es zu Gefahrgut (Lithiumbatterie im Gerät, UN 3481; ein komplettes E-Bike kann als Fahrzeug eingestuft werden, UN 3556) und erfordert spezielle Dokumente, zugelassene Verpackung und oft Einschränkungen per Luft. Achten Sie auf die Verpackung von Rahmen und Lack; sie reisen wochenlang per See.
Fahrräder ohne Motor fallen unter HS 8712, E-Bikes unter HS 8711 60. Hier ist der „normale“ Zoll das Geringste: die EU hält seit Jahrzehnten hohe Antidumping- (und Ausgleichs-) Zölle auf Fahrräder mit Ursprung China aufrecht, mit wiederholten Verlängerungen. Der Betrag kann sehr hoch sein und hängt von Position und Hersteller ab; bestätigen Sie ihn vor dem Kauf mit Ihrem Zollagenten, denn er kann die Rentabilität der Bestellung völlig verändern.
Die Einfuhrumsatzsteuer ist erstattungsfähig, wenn Sie als Unternehmen mit Ihrer EORI importieren und die Anmeldung auf Ihren Namen läuft. Beachten Sie: die EUSt-Bemessungsgrundlage ist CIF + Zoll + Antidumping (Kaskadeneffekt), ein hoher Antidumpingzoll bläht also auch die vorgestreckte EUSt auf. Zur Zertifizierung: jedes Rad (und vor allem das E-Bike) braucht die CE-Kennzeichnung für den EU-Verkauf.
Das ist der entscheidende Faktor: chinesische Fahrräder tragen in der EU hohe, langjährige Antidumpingzölle, mit Umgehungsmaßnahmen, die auch bestimmte Teile und nur auf dem Papier umgeflaggte Montagen erfassen. Vor Abschluss prüfen Sie den Satz für Ihre Position und Ihren Hersteller: er kann entscheiden, ob sich das Geschäft trägt.
Das E-Bike trägt eine Lithiumbatterie, also Gefahrgut. Sie brauchen ein Sicherheitsdatenblatt, einen UN 38.3-Bericht, zugelassene Verpackung und einen Transport, der sie annimmt; per Luft gelten starke Einschränkungen. Behandeln Sie sie ab dem ersten Kontakt mit dem Lieferanten als Gefahrgut.
Jedes Rad braucht CE für den EU-Markt; das E-Bike (Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 W) muss die Norm EN 15194 sowie die Maschinen- und EMV-Richtlinie erfüllen. Über diesen Grenzen ist es kein „Fahrrad“ mehr, sondern ein Fahrzeug mit weit anspruchsvollerer Typgenehmigung.
Die Antidumpingmaßnahmen wurden auf wesentliche Teile und Komponenten ausgeweitet, um Umgehungsmontagen zu verhindern. Der Import loser Rahmen oder Kits entgeht dem Zoll nicht automatisch; prüfen Sie Einreihung und tatsächlichen Ursprung vor dem Kauf.
Für den Transport von Fahrrädern ist die Seefracht (FCL oder Sammelgut) der übliche Weg, und wir übernehmen Ihre Zollabfertigung. Importieren Sie E-Bikes, sehen Sie wegen der Lithiumbatterie auch Gefahrgut. Schildern Sie uns Ihren Fall und wir beraten Sie.
Hinweis: Antidumpingzölle, Zollsätze und Vorschriften (CE, EN 15194, Regeln zur Lithiumbatterie) können sich ändern, verlängert oder auf neue Positionen ausgeweitet werden und hängen von Ursprung und Hersteller ab. Dieser Leitfaden beschreibt die allgemeine Lage zum Zeitpunkt der Erstellung; bestätigen Sie sie vor der Entscheidung mit Ihrem Zollagenten.
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